Nutzungsbedingungen Sorpesee

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Nutzungsbedingungen Sorpesee 2020-02-08T12:37:44+01:00

Nutzungsordnung Tauchen Sorpesee

Das Tauchgebiet ist vom Ruhrverband an die Sorpesee GmbH vermietet.

Der Inhaber dieses Erlaubnisscheins verpflichtet sich, die Nutzungsordnung Tauchen in der vollständigen Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Das Betreten und Benutzen des Tauchgeländes geschieht auf Grundlage dieser Benutzungsordnung und auf eigene Gefahr Regressansprüche sind ausgeschlossen. Für entstandene Schäden haftet der/die VerursacherIn.

  • 1      Geltungsbereich

1.)     Die Nutzungsordnung gilt für alle Tauchsportaktivitäten im Sorpesee

2.)     Der Betreiber ist berechtigt weitere Auflagen und Einschränkungen zu erlassen, die Nutzungsordnung zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Einschränkungen werden per Aushang am See bekannt gegeben. Im Rahmen dieser Einschränkungen oder Änderungen sind Regress- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen

3.)    Die Ausübung des Tauchsports ist allen Tauchern im Rahmen dieser Nutzungsordnung gestattet.

  • 2      Genehmigungsverfahren und Gebühren

1.)     Die Nutzung des Sorpesee zu Tauchaktivitäten kann nur ausgebildeten Tauchern genehmigt werden.

2.)     Die Nutzung des Sorpesees zu Tauchausbildungszwecken ist  ausdrücklich nur Personen gestattet, die einer anerkannten Tauchsportorganisation sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. (Betr. Tauchlehrer, Tauchschulen)

3.)      Der/die NutzerIn ist verpflichtet sich bei der Tauchschule-Sorpesee an- sowie auch wieder abzumelden. Bei der Anmeldung bestätigt er, dass er in Besitz eines gültigen tauchsportärztlichen Gutachtens (Attest) ist, welches auf Verlangen dem Betreiber oder dessen Beauftragten vorzulegen ist.

4.)      Die Nutzungsgebühr wird nach Prüfung der Nachweise und Entrichtung der Gebühr für die Dauer eines Kalendertages (Tageskarte), erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit eine 10er Karte zu erwerben, welche auf andere Personen übertragbar ist. Die Dauer für den Wintertauchplatz beträgt 5 Monate, für den Sommertauchplatz 7 Monate. Die 10er Karten haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und verfallen nach dieser Frist.

5.)     Der Betreiber kann auf Antrag eine Sondererlaubnis erteilen.

  • 3      Öffnungszeiten

1.)        Der Sorpesee ist unter Beachtung der Zeiten für den Sommer- (01.04. – 14.11.) sowie dem Wintertauchplatz (15.11. – 31.03.) ganzjährig betauchbar. Aktuelle Öffnungszeiten für den Sommer- und Wintertauchplatz findest du hier: Sommertauchplatz / Wintertauchplatz.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Anmeldung per SMS unter 0151 -17876612 möglich.

  • 4      Tauchsportaktivitäten

1.)       Besondere Tauchsportaktivitäten (z.B. Technisches Tauchen) sind nur mit Besitz einer dementsprechenden Zertifizierung gestattet.

2.)      Der/die Nutzer/in verpflichtet sich den Tauchsport entsprechend seines Ausbildungsstandes auszuüben. Insbesondere die Tiefenlimits und die Einhaltung der erforderlichen Restluftmenge von 50 bar sind einzuhalten.

3.)     Die Durchführung von Alleintauchgängen ist untersagt.

4.)     Das verwendete Tauchgerät muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

5.)     Zum Ein- und  Ausstieg sind ausschließlich die vorgegebenen Einstiege zu nutzen.

6.)     Getaucht werden darf nur innerhalb des Tauchgebietes. Das Tauchgebiet Sommertauchplatz ist durch Bojen gekennzeichnet.

7.)     Der Wintertauchplatz darf nur mit 2 ersten Stufen betaucht werden.

8.)     Scootertauchen ist untersagt.

  • 5      Nachttauchgänge

1.)     Nachttauchgänge müssen gesondert bei der Tauchschule-Sorpesee GmbH angemeldet werden.

  • 6      Eistauchgänge

1.)     Eistauchgänge sind untersagt

  • 7      Haftung des Nutzers

1.)     Die Nutzerin/Der Nutzer haftet für jeglichen von ihm verursachten Schaden. Der Nutzer haftet auch für Schäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens.

  • 8      Zuwiderhandlungen

1.)     Zuwiderhandlungen können den sofortigen Verlust der Tages oder 10erkarte zur Folge haben.

Vertreter der Sorpesee GmbH, der Tauchschule Sorpesee und des Ruhrverbands haben Kontroll- und Hausrecht.

Es ist auf dem Tauchgelände zu unterlassen:

  • Fisch- und Wildfrevel
  • Eingriffe in die Natur vorzunehmen
  • Wassergefährdende Stoffe in das Tauchgebiet zu bringen
  • Das Abbrennen von Lagerfeuern
  • Zelten und Übernachten (Sommertauchplatz)
  • Andere BesucherInnen oder NutzerInnen der Talsperre zu behindern oder zu belästigen
  • Das Betreiben von Kompressoren zur Befüllung von Tauchgeräten
  • Das Betreiben von Stromaggregaten
  • Das Einrichten von Verkaufsständen (Verkauf oder Anbieten von Tauchartikeln)

Das Tauchen ist nur mit einer anerkannten und gültigen Tauchlizenz und nach den gültigen Regeln eines anerkannten Tauchsportverbands erlaubt, dem die/der TaucherIn angehört. Alle Taucher orientieren sich an den Regeln, die im Infokasten auf dem Tauchgelände aushängen.

Die Benutzung des Tauchgebiets erfolgt unter gegenseitiger Rücksichtnahme mit Angelsporttreibenden. Die Fischereiausübung ist im Tauchgebiet Wintertauchplatz erlaubt.

Abfall ist durch die/den VerursacherIn ordnungsgemäß zu entsorgen.

BITTE TRAGT MIT EUREM VERHALTEN UND DEM EINHALTEN DER REGELN DAZU BEI; DASS UNS DIESES TAUCHGEBIET ERHALTEN BLEIBT.

Die Nutzungsordnung tritt ab dem 15.11.2008 in Kraft.