Tauchschule Sorpesee GmbH
Amecker Str. 16
59846 Sundern
Deutschland
Tel.: 0151-17876623
E-Mail: m.richter@tauchschule-sauerland.de
Registergericht: Arnsberg
Registernummer: HRB 7703
Geschäftsführer: Matthias Richter
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE251375683
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Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Quellen
Quellverweis: eRecht24 Disclaimer, eRecht24 Facebook Datenschutzerklärung, Google Analytics Datenschutzerklärung, Datenschutzerklärung Google +1, Twitter Datenschutzerklärung
Quelle: Impressumsgenerator, Rechtsanwalt für Internetrecht Sören Siebert
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tauchschule Sorpesee GmbH
Stand: März 2021
Tauchschule Sorpesee GmbH
Amecker Str. 16
59846 Sundern
Deutschland
Tel.: 0151-17876623
E-Mail: m.richter@tauchschule-sauerland.de
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Registernummer: HRB 7703
Geschäftsführer: Matthias Richter
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE251375683
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- 1. Allgemeines
(1)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Tauchschule Sorpesee GmbH.
(2)
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3)
Alle Preise sind in EURO, soweit nichts anderes angegeben ist.
(4)
Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für die Tauchschule Sorpesee GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
(5)
Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag.
(6)
Teillieferungen sind zulässig.
Verkauf
- 2. Angebot, Annahme und Vertragsschluss
(1)
Die Bestellung ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, welches wir innerhalb von 2 Wochen annehmen können.
(2)
Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung der Ware oder ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Tauchschule Sorpesee GmbH zustande.
(3)
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(6)
Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
- 3. Preise und Zahlungen
(1)
Die von der Tauchschule Sorpesee GmbH angeführten (Kauf-) Preise verstehen sich als Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
(2)
Die Kaufpreise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten. Hierfür berechnen wir pauschal 8,90 €.
(3)
Der Kunde ist im Hinblick auf die Zahlung des Kaufpreises zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten vorleistungspflichtig (siehe unten: „§ 5. Lieferbedingungen“).
(4)
Weitere Hinweise zur Zahlung – insbesondere auch zur Zahlung mittels PayPal – sind den Zahlungshinweisen zu entnehmen (siehe unten „Besondere Zahlungshinweise“).
(5)
Der Kaufpreis zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Sollte eine Zahlung innerhalb der Frist nicht erfolgen, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von der Tauchschule Sorpesee GmbH in (Zahlungs-) Verzug.
(6)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Tauchschule Sorpesee GmbH anerkannt wurden.
(7)
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- 4. Lieferbedingungen
Die Lieferung der Artikel erfolgt gegen Vorauskasse. Dabei erfolgt die Lieferung mittels eines von der Tauchschule Sorpesee GmbH individuell frei wählbaren Versandunternehmens. Gesonderte Angaben zu Lieferung und Versand sind der Artikelbeschreibung zu entnehmen. Die Tauchschule Sorpesee GmbH ist nicht an Ihre Angabe zum Versandunternehmen gebunden.
- 5. Eigentumsvorbehalt
(1)
Die Tauchschule Sorpesee GmbH behält sich gegenüber Verbrauchern das Eigentum an den verkauften Artikeln bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor; gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(3)
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, der Tauchschule Sorpesee GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind.
(4)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz (2) und (3) – ist die Tauchschule Sorpesee GmbH befugt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
- 6. Mitteilung von Transportschäden
(1)
Warenlieferungen sind vom Kunden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Die Verpackung ist aufzubewahren.
(2)
Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung gegenüber der Tauchschule Sorpesee GmbH oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
(3)
Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache – bleiben von Absatz (1) und (2) unberührt.
- 7. Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen. Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen sind an die Tauchschule Sorpesee GmbH über obig angeführte Kontaktdaten zu richten.
(1)
Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind (z.B. Betrieb technischer Geräte mit falscher Stromart oder Stromspannung, Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, etc.). Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß.
(2)
Hinsichtlich verkaufter Hard-/Software gilt, dass solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Hardware-/Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren, keinen Mangel darstellen.
Für Hard-/Software, die vom Kunden geändert worden ist, erbringt die Tauchschule Sorpesee GmbH keine Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen für den angezeigten Mangel nicht ursächlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Hard-/Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird die Hard-/Software auf deren Verwendbarkeit und Kompatibilität zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diese einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern.
(3)
Im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache hat der Kunde grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; die Tauchschule Sorpesee GmbH ist allerdings befugt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Gegenüber Unternehmern leistet die Tauchschule Sorpesee GmbH für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4)
Kunden sind generell nicht berechtigt, einen Mangel unmittelbar selbst ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung seitens der Tauchschule Sorpesee GmbH zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).
(5)
Ist die Nacherfüllung zwei Male fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl ein Vorgehen entsprechend den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten jedoch die Haftungsbeschränkungen nach § 10 dieser AGB.
(6)
Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln 2 Jahre, für die Rechte eines Unternehmers 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden 1 Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind nach Maßgabe der folgenden Vertragsbestimmungen ausgeschlossen (siehe unten: Absatz (7)).
Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit die Tauchschule Sorpesee GmbH nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(7)
Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen. Gegenüber Unternehmern sind beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Jedoch gilt dieser Gewährleistungsausschluss nicht, soweit die Tauchschule Sorpesee GmbH nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(8)
Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern binnen 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
(9)
Die Tauchschule Sorpesee GmbH gibt grundsätzlich keine eigenen Garantien; Garantieerklärungen Dritter, wie etwa Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
- 8. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Tauchschule Sorpesee GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Richter
Ameckerstr. 16
59846 Sundern / Deutschland
E-Mail: info@tauchschule-sorpesee.de
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
- 9. Schutzrechte
(1)
Die Tauchschule Sorpesee GmbH übernimmt gegenüber dem Kunden in der Bundesrepublik Deutschland die Haftung dafür, dass der Liefergegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist.
(2)
Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde der Tauchschule Sorpesee GmbH unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen mit der Tauchschule Sorpesee GmbH vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Tauchschule Sorpesee GmbH von ihrer Verpflichtung frei. Ergibt sich eine Verletzung von Schutzrechten Dritter, für die die Tauchschule Sorpesee GmbH bedingungsgemäß haftet und wird deshalb dem Kunden die Benutzung eines Liefergegenstandes ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt, so wird die Tauchschule Sorpesee GmbH auf eigene Kosten nach ihrer Wahl entweder
- Dem Kunden das Recht zur Benutzung des Liefergegenstandes verschaffen oder
- Den Liefergegenstand schutzrechtsfrei gestalten oder
- Den Liefergegenstand durch einen anderen Gegenstand entsprechender Leistungsfähigkeit ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt, oder
- Den Liefergegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
- 10. Haftung
(1)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Tauchschule Sorpesee GmbH uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, Arglist sowie einer Garantie beruhen. Darüber hinaus haftet die Tauchschule Sorpesee GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
(2)
Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Tauchschule Sorpesee GmbH soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von der Tauchschule Sorpesee GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3)
Im Falle einfach oder leicht fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet die Tauchschule Sorpesee GmbH gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(4)
Eine weitergehende Haftung ist – soweit nicht anders innerhalb der hier vorliegenden AGB bestimmt – ausgeschlossen.
Vermietung
- 11. Mietbedingungen
(1)
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig und schonend zu behandeln. Außergewöhnliche Beanspruchungen der Ausrüstungsgegenstände, die über die allgemein verkehrsübliche Benutzung hinausgehen oder nicht mehr im Rahmen der EN 250 liegen, sind zu unterlassen.
(2)
Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Tauchschule Sorpesee GmbH wird der Mieter die Mietgegenstände nicht dritten Personen zur Benutzung überlassen.
(3)
Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter die Mietsache zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort (wenn nichts anderes vereinbart ist, in den Geschäftsräumen der Tauchschule Sorpesee GmbH) zurückzugeben. Dabei hat sich die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand bzw. in dem Zustand zu befinden, in welchem der Mieter die Mietsache bei Mietbeginn in Empfang genommen hat, insbesondere also unbeschädigt, betriebsbereit, betriebssicher, gespült/gereinigt und getrocknet. Ausgenommen ist der normale Verschleiß und die Füllung des/der Druckluftflasche(n).
(4)
Gibt der Mieter die Mietsache ungereinigt/ungespült zurück, so verpflichtet er sich eine Reinigungspauschale in Höhe von 10,- € pro ungereinigter/ungespülter Mietsache zu entrichten.
(5)
Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten, insbesondere für Reparaturkosten, Schadenausfall des Vermieters während der Reparatur oder Ersatzbeschaffungszeiten sowie für eine etwaige Wertminderung der Mietgegenstände. Der Mieter haftet auch, soweit Dritte ersatzpflichtig sind. Vorsorglich tritt der Mieter insoweit seine Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten bereits jetzt an die Tauchschule Sorpesee GmbH ab.
(6)
Die Kosten der laufenden Unterhaltung der Mietsache trägt für die Mietzeit der Mieter. Für die Vornahme von Reparaturen, gleichgültig wer sie im Verhältnis der Vertragschließenden zueinander zu tragen hat, gilt folgendes: Für die Ausführung von Reparaturen über 25,- € benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Dieser wird dem Mieter die Reparaturkosten erstatten, wenn eine einwandfreie Rechnung vorgelegt wird. Die Beseitigung größerer Schäden erfolgt stets an einem vom Vermieter zu bestimmenden Ort. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Überführungskosten gehen zu Lasten des Mieters.
(7)
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer die Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände zu überwachen und Störungen von fachmännischer Hand im Rahmen der Ziffer 6 beseitigen zu lassen. Bei ernstlichen Beschädigungen wird er den Vermieter telefonisch verständigen.
(8)
Für den etwaigen Verlust der Mietsache haftet der Mieter verschuldensunabhängig. Der Mieter haftet ebenso für die Beschädigung und Zerstörung der Mietsache.
(9)
Bei Überschreitung der Mietdauer ist bis zur tatsächlichen Rückgabe, längstens bis zur Anzeige des Verlustes oder der Zerstörung der Mietsache und Ersatzbeschaffungszeit, die vereinbarte Miete entsprechend weiter zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Vermieters bleibt vorbehalten.
(10)
Wenn der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt entgegennehmen kann, hat er den Vermieter diesbezüglich sofort zu unterrichten. Der Vermieter wird sich dann um einen anderen Mieter bemühen. Die mit dieser Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis.
(11)
Führt ein Mangel an der Mietsache zu einem Sach- oder Vermögensschaden des Mieters, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hat der Vermieter den Mangel leicht fahrlässig zu vertreten, gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit eine Haftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden eintritt.
Tauchausbildung
- 12. Bedingungen für die Tauchausbildung
(1)
Alle angebotenen Tauchkurse beinhalten nur die jeweils angegebene Tauchgangszahl sowohl im Schwimmbad, als auch im Freiwasser. Zusätzliche, notwendig werdende Tauchgänge werden zusätzlich berechnet.
Weiterhin verstehen sich alle Preise, soweit nicht ausdrücklich anderweitig beschrieben, zuzüglich Ausbildungsmaterial, Brevetierungskosten, Eintrittskosten am Tauchort, Gaskosten und Leihgebühren für das benötigte Tauchequipment.
(2)
Bei Rücktritt, Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch des Kurses sind folgende Teile der vereinbarten Kursgebühr vom Kursteilnehmer zu zahlen:
– Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn: 25%
– Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn: 50%
– Rücktritt bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 75%
– Rücktritt weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn,
Nichtantritt oder Abbruch des Kurses: 100%
(3)
Der Teilnehmer ist darüber belehrt worden, dass die Ausübung des Tauchsports unter Umständen erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt, dass Schnorcheln und Tauchsport ein potentiell gefährlicher Sport ist und das Risiko ernsthafter Verletzungen, des Todes und/oder Sachbeschädigungen einschließt. Des Weiteren ist ihm bekannt, dass Tauchen mit Pressluft und anderen Gasen das Risiko bestimmter Verletzungen birgt, die eine Behandlung in der Druckkammer oder in anderen, weiter entfernt gelegenen Einrichtung erforderlich machen. Dem Teilnehmer ist klar, dass Tauchgänge in freien Gewässern, die zur Ausbildung, Zertifizierung und für andere Tauchaktivitäten erforderlich sind, an einem Ort durchgeführt werden können, die von einer Druckkammer oder anderen medizinischen Einrichtung weiter entfernt sind. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich empfohlen die Überprüfung der diesbezüglichen Leistungen seiner Krankenversicherung und ggf. eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Reisevermittlung
- 13. Bedingungen für die Vermittlung von Reisen
(1)
Die Tauchschule Sorpesee GmbH vermittelt Reisen und einzelne Reiseleistungen. Hierbei ist die Tauchschule Sorpesee GmbH ausschließlich Vermittler und weder Veranstalter noch Leistungsträger. Die Vertragsbeziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande.
(2)
Der Kunde bietet dem Reiseveranstalter mit seiner Anmeldung verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Ein solcher Vertrag kommt mit der Annahme des jeweiligen Reiseveranstalters sodann zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande. Dieser unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.
Ein Kunde kann im Auftrage für seine Mitreisenden einen Reisevertrag abschließen und erklärt damit sein Einverständnis, auch für die vertraglichen Verpflichtungen seiner Mitreisenden in vollem Umfang ein zu stehen und erkennt zugleich für alle angemeldeten Teilnehmer die Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters sowie die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger an.
Reparatur
- 14. Allgemeine Reparatur Bestimmungen
Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Reparaturen, Änderungen, Revisionen und Inspektionen (nachstehend Instandsetzungen) ausschließlich diese Bedingungen.
- 15. Kostenvoranschlag
(1)
Ein Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen erstellt. Wird in angemessener Frist ein Auftrag nicht erteilt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die Kosten für die Zurückversetzung in den Ursprungszustand trägt der Auftraggeber.
(2)
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(3)
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder anderen Unterlagen behält sich die Tauchschule Sorpesee GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Auftragnehmer nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Auftragnehmer zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
- 16. Ausführung der Instandsetzung
(1)
Soll die Instandsetzung bei der Tauchschule Sorpesee GmbH ausgeführt werden, so hat der Auftraggeber den Instandsetzungsgegenstand der Tauchschule Sorpesee GmbH auf seine Kosten und Gefahr rechtzeitig zuzusenden.
(2)
Die Instandsetzung wird unter Berücksichtigung der bei Auftragserteilung festgelegten Arbeiten sorgfältig ausgeführt. Die Tauchschule Sorpesee GmbH behält sich jedoch vor, zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht festgelegte Arbeiten vorzunehmen, sofern sie zur Wiederereichung der vollen Gebrauchsfähigkeit des Instandsetzungsgegenstandes oder der Durchführung der Instandsetzung erforderlich sind.
(3)
Soll der Umfang der Instandsetzung auf Wunsch des Auftraggebers erweitert oder geändert werden, so bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4)
Bei der Instandsetzung ausgebaute oder ersetzte sowie als Muster überlassene schadhafte Teile gehen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum der Tauchschule Sorpesee GmbH über.
- 17. Aufbewahrung und Versand übernommener Instandsetzungsgegenstände
(1)
Für die Beschädigung oder Untergang übernommener Instandsetzungsgegenstände haftet die Tauchschule Sorpesee GmbH mit der gleichen Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(2)
Übernommene Gegenstände werden nach ihrer Instandsetzung an den Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zurückgesandt.
(3)
Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenen Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem späteren als dem vereinbarten Fertigstellungstermin, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
(4)
Sofern statt der Versendung die Abholung vereinbart ist, sind instand gesetzte Gegenstände innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung des Auftraggebers abzuholen. Geschieht dies nicht, werden sie ohne besondere Ankündigung an den Auftraggeber auf dessen Gefahr und Kosten zurückgesandt.
- 18. Preise
(1)
Die Preise gelten ab dem Ort, an dem die Instandsetzung durchgeführt wird, ausschließlich Verpackung.
(2)
Die Inbetriebsetzung wird gesondert zu den beim Auftragnehmer jeweils gültigen Verrechnungs- und Auslösungssätzen sowie Nebenkosten berechnet.
(3)
Die Preisberechnung erfolgt nach Zeit und Aufwand, sofern nicht vereinbart ist, dass zu Pauschalpreisen oder nach Aufmass abzurechnen ist.
(4)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das berechnete Entgelt auch dann zu entrichten, wenn es den als verbindlich bezeichneten Kostenvoranschlag um bis zu 20 % überschreitet.
- 19. Ausführungszeit
(1)
Termine und Fristen für die Ausführung der Instandsetzungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Tauchschule Sorpesee GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
(2)
Die Frist für die Ausführung der Instandsetzungen beginnt an dem Tage, an dem die Übereinstimmung über den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der Tauchschule Sorpesee GmbH schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Termine und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, etwa erforderlicher Genehmigungen, Freigaben und Klarstellungen sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungsverpflichtungen voraus.
(3)
Termine und Fristen sind eingehalten, wenn die Instandsetzungen innerhalb der vereinbarten Termine und Fristen aufgeführt worden sind. Sie gelten auch als eingehalten, wenn noch kleinere Nacharbeiten erforderlich sind, sofern die Betriebsbereitschaft nicht beeinträchtigt ist.
(4)
Ist die Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Tauchschule Sorpesee GmbH liegen, zurückzuführen, insbesondere auch darauf, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als zunächst angenommen wurde, so verlängern sie sich angemessen.
(5)
Kommt die Tauchschule Sorpesee GmbH in Verzug, kann der Auftraggeber – sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist – eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von im Ganzen 5 % vom Wert der nicht rechtzeitig ausgeführten Instandsetzungen verlangen.
(6)
Im Übrigen bleibt das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Tauchschule Sorpesee GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt.
(7)
Anderweitige und weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen verspäteter Instandsetzungen, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
- 20. Mängelansprüche
(1)
Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeiten zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt.
- Mängel müssen der Tauchschule Sorpesee GmbH unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme in eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach vereinbartem Probebetrieb.
- Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Übernahme in eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Verzögert sich durch Umstände, die die Tauchschule Sorpesee GmbH nicht zu vertreten hat, die Übernahme in eigenen Betrieb oder die Beendigung des etwa vereinbarten Probebetriebes um mehr als 14 Tage, so verkürzt sich die Gewährleistung für die Dauer der Verzögerung.
- Zur Nacherfüllung hat der Auftraggeber der Tauchschule Sorpesee GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die Tauchschule Sorpesee GmbH von der Nacherfüllung befreit.
- Wenn die Tauchschule Sorpesee GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mangelbeseitigung führt und dem Auftraggeber eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber der Tauchschule Sorpesee GmbH zu mindern; soweit es sich nicht um Bauleistungen handelt, kann der Auftraggeber statt zu mindern, vom Vertrag zurücktreten.
- Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung der Tauchschule Sorpesee GmbH vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben.
- Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzen Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum der Tauchschule Sorpesee GmbH über.
- Für die Nacherfüllung haftet die Tauchschule Sorpesee GmbH im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.
(2)
Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen die Tauchschule Sorpesee GmbH aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Schäden, die am Gegenstand der Arbeiten selbst entstanden sind, richten sich nach § 21 dieser Bestimmungen.
- 21. Haftung
(1)
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften die Tauchschule Sorpesee GmbH und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
- Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000,- EUR je Schadensereignis und 500.000,- EUR insgesamt beschränkt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
- 22. Schlussbestimmungen
(1)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Sundern. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis der Tauchschule Sorpesee GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.
(3)
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(4)
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die AGB vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Batterieverordnung
Bei den meisten Elektro-Geräten gehören Batterien zum Lieferumfang. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien sind wir als Händler gemäß Batterie-Gesetz verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterie-Gesetz ausdrücklich verboten –, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab, damit Rohstoffe und mögliche Schadstoffe gezielt verwertet werden können. Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausrechend frankiert per Post an uns zurücksenden. Dies gilt für Mengen, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Auf diese Pflicht weist die durchgestrichene Mülltonne hin, die auf alle Verpackungen von Batterien aufgedruckt ist. Außerdem finden Sie dort auch die chemischen Symbole der Stoffe Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg), sofern diese in Konzentrationen oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter www.bmu.de/abfallwirtschaft oder beim ‚Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien unter www.grs-batterien.de.
Verpackung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Tauchschule Sorpesee GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Richter
Ameckerstr. 16
59846 Sundern / Deutschland
Tel.: +49 (0)2393 – 220 430
E-Mail: info@tauchschule-sorpesee.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken:
Tauchschule Sorpesee GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Richter
Ameckerstr. 16
59846 Sundern / Deutschland
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.